Swissentis GmbH Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Beratungs-, Projekt-, Schulungs-, Vermittlungs- und Dienstleistungen der Swissentis GmbH (nachfolgend «Swissentis»), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Sie bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen Swissentis und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»).
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn Swissentis diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch
- die schriftliche Annahme eines Angebots,
- die Unterzeichnung eines Vertrags,
- die schriftliche Auftragsbestätigung oder
- den Beginn der Leistungserbringung
zustande.
Angebote von Swissentis sind während der im Angebot genannten Frist verbindlich.
3. Leistungsumfang
Art, Umfang, Ziele und Termine der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Swissentis erbringt insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen
- Cyber Security
- Information Security
- Artificial Intelligence (AI)
- Digitale Transformation
- Executive & Board Advisory
- Projekt- und Programmmanagement
- Strategieentwicklung
- Softwareberatung und Softwarevermittlung
- Partnerlösungen
- Workshops und Schulungen
Für die Übernahme einer Interims Management Funktion oder eines Verwaltungsratsmandats gelten im Einzelfall zu vereinbarende separate Bestimmungen.
Die Leistungen werden nach anerkannten fachlichen Standards sowie nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet Swissentis keinen bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen oder technischen Erfolg.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich,
- sämtliche erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen,
- notwendige Zugänge zu Systemen zu ermöglichen,
- geeignete Ansprechpartner zu benennen,
- Entscheidungen zeitnah zu treffen,
- vereinbarte Termine einzuhalten.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
Zusätzlicher Aufwand infolge ungenügender Mitwirkung wird nach Aufwand verrechnet.
5. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Offerte oder Vereinbarung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verrechnet Swissentis die Leistungen wie folgt:
- Beratungsleistungen nach vereinbartem Tagessatz oder Stundensatz
- Projektleistungen nach Aufwand oder Festpreis
- Softwareleistungen gemäss Hersteller- oder Partnerkonditionen
Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ohne Abzüge zahlbar.
Bei Projekten mit längerer Laufzeit kann Swissentis Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt stellen.
Bei Zahlungsverzug ist Swissentis berechtigt,
- gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen,
- Mahngebühren zu verrechnen,
- Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
7. Reise- und Nebenkosten
Reisezeiten, Reisespesen, Übernachtungen sowie weitere notwendige Auslagen werden gemäss Offerte oder zum effektiven Aufwand verrechnet.
Bei Einsätzen ausserhalb des üblichen Einsatzgebiets können zusätzliche Reisekosten entstehen.
8. Änderungen des Leistungsumfangs
Wünscht der Auftraggeber Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, werden diese gemeinsam bewertet.
Zusätzliche Leistungen werden nur nach schriftlicher oder elektronischer Freigabe erbracht und separat verrechnet.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen geheim zu halten.
Als vertraulich gelten insbesondere
- Geschäftsgeheimnisse
- technische Informationen
- Sicherheitskonzepte
- Quellcodes
- Dokumentationen
- Kundeninformationen
- Preisvereinbarungen
- Projektdokumente
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
Nicht als vertraulich gelten Informationen,
- die öffentlich bekannt sind,
- rechtmässig von Dritten erhalten wurden,
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
10. Datenschutz
Swissentis bearbeitet Personendaten ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetzgebung, insbesondere des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).
Sofern erforderlich, schliessen die Parteien eine Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung (Data Processing Agreement) ab.
11. Informationssicherheit
Swissentis verpflichtet sich zu einem angemessenen Schutz sämtlicher ihr anvertrauter Informationen.
Soweit möglich werden organisatorische und technische Sicherheitsmassnahmen nach anerkannten Standards angewendet.
Eine vollständige Sicherheit gegen Cyberangriffe oder Datenverluste kann jedoch nicht garantiert werden.
12. Geistiges Eigentum
Sämtliche Urheberrechte, Konzepte, Methoden, Frameworks, Modelle, Templates, Präsentationen und Arbeitsergebnisse verbleiben bei Swissentis, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Vertragszweck.
Eine Weitergabe oder kommerzielle Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung.
Herstellerprodukte und Software unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Hersteller.
13. Software und Drittanbieter
Sofern Swissentis im Rahmen der Leistungserbringung Produkte von Drittanbietern vertreibt, gilt was folgt:
- Für Softwareprodukte gelten die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers.
- Swissentis tritt die Gewährleistungsrechte gegenüber dem Hersteller an den Auftraggeber ab. Swissentis unterstützt den Auftraggeber bei der Durchsetzung der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Hersteller.
- Im Übrigen ist jede Gewährleistung für Produkte von Drittanbietern ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14. Gewährleistung
Swissentis verpflichtet sich zur sorgfältigen Leistungserbringung.
Beratungsleistungen stellen Empfehlungen dar.
Die Verantwortung für Entscheidungen sowie deren Umsetzung verbleibt beim Auftraggeber.
Eine Gewähr für
- wirtschaftlichen Erfolg
- Projektresultate
- Einsparungen
- Erfüllung regulatorischer Anforderungen
- vollständige IT-Sicherheit
wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15. Haftung
Für Schäden, die aus einer schuldhaften Vertragsverletzung von Swissentis resultieren, haftet Swissentis maximal bis zum Betrag der Vergütung, welche für Leistungen aus dem betroffenen Vertrag geschuldet ist.
Für Personenschäden ist die Haftung nicht begrenzt.
Die Haftung von Swissentis für indirekte Schäden (Folgeschäden) ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aus Datenverlust und Betriebsunterbrüchen sowie für Reputationsschäden und entgangenen Gewinn.
Vorbehalten bleibt die Haftung in vollem Umfang für vorsätzlich und grobfahrlässig verursachte Schäden.
16. Termine
Liefer- und Projekttermine gelten als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder fehlender Mitwirkung verlängern entsprechende Fristen angemessen.
17. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen ausserhalb ihres Einflussbereichs.
Hierzu zählen insbesondere
- Naturereignisse
- Pandemien
- Krieg
- Terror
- Streiks
- Stromausfälle
- Ausfälle von Cloud-Diensten
- Cyberangriffe
- behördliche Massnahmen.
18. Einsatz von Subunternehmern
Swissentis ist berechtigt, qualifizierte Mitarbeitende oder Subunternehmer zur Vertragserfüllung einzusetzen.
Swissentis bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemässe Vertragserfüllung verantwortlich.
19. Referenzen
Swissentis darf den Auftraggeber ausschliesslich nach dessen vorgängiger schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen oder dessen Logo verwenden.
20. Vertragsdauer und Kündigung
Projektverträge enden automatisch mit vollständiger Leistungserbringung.
Daueraufträge können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Aufwendungen bleiben geschuldet.
21. Compliance
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen.
Insbesondere verpflichten sie sich zur Einhaltung der Vorschriften bezüglich
- Korruptionsbekämpfung
- Geldwäscherei
- Datenschutz
- Exportkontrolle
- Sanktionen.
22. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
23. Änderungen der AGB
Swissentis kann diese AGB jederzeit anpassen.
Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Swissentis GmbH.
25. Schlussbestimmungen
Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Sollten Widersprüche zwischen einer individuellen Vereinbarung und diesen AGB bestehen, gehen die individuellen vertraglichen Vereinbarungen vor.